Barrierefreiheitserklärung
Jeder Mensch hat das Recht auf die Informationen, die für ihn wichtig sind und die er im täglichen Leben braucht. Dazu muss eine Information nicht nur vorhanden, sondern auch zugänglich und verständlich sein.
Gerade öffentliche Inhalte müssen für alle zugänglich sein. Deshalb ist proholz-kaernten.at um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit seines Internet-Angebots bemüht. Dabei werden die WAI-Richtlinien des Internet-Konsortiums W3C berücksichtigt. Diese Richtlinien haben die Förderung der Zugänglichkeit von Web-Inhalten zum Ziel.
Erklärung zur Barrierefreiheit
proHolz Kärnten ist laufend bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.proholz-kaernten.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Bei aufgezeichneten Videos fehlen Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Das Taggen von Bildern ist Teil unserer internen Content-Management-Regeln, dennoch kann es vereinzelt vorkommen, dass das Alt-Attribut fehlt und noch nachgetragen werden muss.
An manchen Stellen auf www.proholz-kaernten.at kann es aufgrund zu niedriger Farbkontraste zu schwer leserlichem Text kommen. Dies entspricht nicht den Vorgaben der WCAG 2.0 Richtlinien.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Präsentationsmaterialien von Externen, die nicht im Einflussbereich von proHolz Kärnten liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Dezember 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Dezember 2020. Überprüft wurden die Startseite, die Newsübersichtsseite und eine Newsdetailseite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde am Donnerstag, 17. Dezember 20 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.